PiA-Infos für Träger

Trägerverein

PiA lohnt sich!

Kita-Träger, die mit den Evangelischen Fachschulen kooperieren, können sich darauf verlassen:

✓ garantierter Schulplatz

✓ verbindliche Absprachen

✓ regelmäßige Kommunikation

✓ Werte-Orientierung, Religionspädagogik

✓ Qualifizierungsangebot für AnleiterInnen

Die Evangelischen Fachschulen <info@ev-fs.de, (0711) 48 90 95 6> und der Evangelische Landesverband <info@evlvkita.de, (0711) 1656-241> beraten gerne Träger und Einrichtungen bzgl. PiA-Ausbildung. Ihre Fragen sind willkommen!

5 gute Gründe: Warum es sich lohnt, einen PiA-Ausbildungsplatz einzurichten

  1. Hohe Nachfrage - große Auswahl
    Es gibt bei den Fachschulen eine hohe Anzahl an PiA-Bewerbungen – mehr Interessenten als Praxisplätze! Über den Ausbau von PiA-Ausbildungsplätzen können die Einrichtungen offene Stellen besetzen und ein langfristiges Personalkonzept zur Gewinnung von Fachkräften etablieren. Die PiA-Ausbildung hat eine hohe Attraktivität, auch bei Interessenten in höherem Alter und mit Berufserfahrung. Die Nachfrage nach dualen Modellen nimmt weiter zu.

  2. Mehr Männer
    Das Ausbildungsmodell erschließt neue Zielgruppen für den Beruf und ist besonders auch für Männer interessant.

  3. SchülerInnen mit Berufserfahrung/Abitur
    PiA-Leute sind oft besonders motiviert und ermöglichen ein hohes Ausbildungsniveau. Oft liegen bereits Berufs- oder Studienerfahrungen vor.

  4. Bindung von gutem Personal
    Die Mitarbeiterbindung an den Träger kann ab dem ersten Tag der Ausbildung gefördert werden und ist für mindestens drei Jahre sicher. Bevor eine Festanstellung ausgesprochen wird, kann  die künftige Fachkraft drei Jahre lang beobachtet werden. Und: Bei der Übernahme ist die Fachkraft bereits gut eingearbeitet.

  5. Kita-Qualität steigt
    Die Qualifizierung der Anleiterinnen und Anleiter durch die Fachschule (Mentoren-Fortbildung) vertieft die Zusammenarbeit zwischen Träger und Fachschule, erhöht die Motivation der pädagogischen Fachkräfte, bindet die Mitarbeitenden an ihre Einrichtung und fördert insgesamt die Qualität der Kita. Auch die bereits vorhandenen Erfahrungen/Vorbildung der PiA-Auszubildenden tragen zur Qualitätssteigerung in den Einrichtungen vor Ort bei.

    Im Rahmen der Fachkräfteoffensive BMFSFJ sind Antragstellungen für die Qualifizierung zur Praxisanleitungskraft und Bewerbungen für den Aufstiegsbonus möglich.
    Mehr Infos beim Landesverband: https://www.evlvkita.de/information/aktuell/aktuelle-informationen/bundesprogramm-fachkraefteoffensive-fuer-erzieherinnen-und-erzieher/

Weitere Infos gibt es auf der Homepage
des Evangelischen Landesverbands:

PiA - Vom Projekt zum Erfolgsmodell

Investition in die Zukunft: Rahmenbedingungen zu PiA

Grundsätzliches
Die PIA-Ausbildung ist eine dreijährige duale Form der Erzieherausbildung. Theorie und Praxis werden während der drei Ausbildungsjahre zu etwa gleichen Anteilen miteinander verknüpft. Der Unterricht umfasst durchschnittlich 20 Wochenstunden pro Schuljahr, also zwei bzw. drei Unterrichtstage pro Woche. Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 2000 Stunden über die gesamte Ausbildungsdauer. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher liegt bei der ausbildenden Fachschule für Sozialpädagogik.

Anrechnung als Fachkraft in Ausbildung
Während der Ausbildung können die Schülerinnen und Schüler als „Fachkraft in Ausbildung“ auf den Stellenschlüssel angerechnet werden. Eine Anrechnung auf den Stellenplan von bis zu 40% ist möglich, es zeigt sich, dass Träger i. d. R. keine oder wesentlich niedrigere Anrechnungen vornehmen. Im ersten Jahr der Ausbildung ist eine alleinige Tätigkeit in der Gruppe nicht zulässig.

Urlaub statt Schulferien
Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen/tarifvertraglichen Regelungen, von denen die Träger zugunsten der Schülerinnen und Schüler abweichen können. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

Ausbildungsvergütung (TVAöD)
Der Träger zahlt eine Vergütung, die sich an der Ausbildungsvergütung der/des Verwaltungsfach­angestellten orientiert. Es besteht Sozialversicherungspflicht.

Breitbandausbildung / Fremdpraktika
Die Schülerinnen und Schüler müssen im Rahmen ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen (Unter Dreijährige, 3-6-jährige Kinder, Schulkinder/Jugendliche) erhalten. Werden Azubis vorwiegend in der pädagogischen Arbeit mit einer bestimmten Altersgruppe ausgebildet, so sind die anderen beiden Bereiche über von der Schule begleitete Fremdpraktika (von mindestens sechs Wochen über die gesamte Ausbildungsdauer) zu erfüllen – nach Absprache mit der betreuenden Fachschule.

Vertragliche Bindung
Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kita. Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Schule. Die Gestaltung der Ausbildungsverträge obliegt den Trägern. Die ausbildende Schule und der Träger der Ausbildung schließen eine Kooperationsvereinbarung. Hierin werden wesentliche Punkte der Zusammenarbeit geregelt.

(Rahmenbedingungen aus: „Eckpunktepapier zur Implementierung einer praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Baden-Württemberg“, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Stand: 05.09.2012)

Hinweise für Träger
  • Im Rahmen der Fachkräfteoffensive BMFSFJ sind Antragstellungen für die Qualifizierung zur Praxisanleitungskraft und Bewerbungen für den Aufstiegsbonus möglich.
    Mehr Infos beim Landesverband: https://www.evlvkita.de/information/aktuell/aktuelle-informationen/bundesprogramm-fachkraefteoffensive-fuer-erzieherinnen-und-erzieher/

  • Finanzen: PiA-Azubis erhalten eine über drei Jahre gestaffelte Vergütung. Stand Stand: April 2019: 1. Jahr: 1.140 Euro | 2. Jahr: 1.202 Euro | 3. Jahr: 1.303 Euro
    Bei erfolgreichem Abschluss erhält man 400 Euro Abschlussprämie.
    Zum Vergleich: Die Vergütung im BP beträgt (Stand: April 2019) 1.602 Euro.
  • Nach der Probezeit (3 Monate) ist eine Kündigung während der Ausbildung nicht mehr möglich.
  • Personaleinsatz: PiA-Auszubildende sind in der Regel zwei Tage pro Woche in der Einrichtung, drei Tage in der Schule (im zweiten Jahr umgekehrt). An- und Abwesenheitszeiten müssen geplant werden, gegebenenfalls auch für das Fremdpraktikum.
  • Mentor: PiA-Azubis brauchen Anleiterinnen und Anleiter vor Ort, die mit der Fachschule zusammenarbeiten.

Das Gute-Kita-Gesetz fördert neue PiA-Plätze

Das Land fördert mit Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz Ausbildungsplätze im Rahmen der PiA-Ausbildung. Die Förderung erfolgt in zwei Tranchen. Der jeweilige Förderzeitraum umfasst für die

1. Tranche das erste und zweite Ausbildungsjahr im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.08.2022

und für die

2. Tranche das erste und einen Teil des zweiten Ausbildungsjahres im Zeitraum vom 01.09.2021 bis zum 28.02.2023.

Die Höhe des pauschalen Zuschusses zu der Ausbildungsvergütung richtet sich am Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes, Besonderer Teil Pflege aus. Seine Höhe beträgt (pro Monat und auszubildender Person) für

  • das erste Ausbildungsjahr 1.350 € und
  • das zweite Ausbildungsjahr 1.500 €.

Fördervoraussetzungen sind unter anderem:

  • Die PiA-Stelle wird nicht zum Mindestpersonalschlüssel gerechnet.
  • Der Schüler/die Schülerin wird an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) – Berufskolleg – ausgebildet und hat im Rahmen der Ausbildung kein Schulgeld an die Schule zu entrichten.
    --> Dies trifft für unsere Fachschule zu.
  • Es handelt sich beim Träger um eine in dem entsprechenden Kindergartenjahr neu geschaffene PiA-Stelle.


Weitere Informationen zur Beantragung der Fördermittel: